Hygienebestimmungen für Seminare

Hygiene-Infektionsschutzkonzept für das Franz Reitmeir Haus

Hinweise gemäß 15. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und 3G-Regelung

Alle Personen sind verpflichtet, die nachfolgenden Vorgaben während der gesamten Veranstaltung einzuhalten. Ungeachtet dieser Bestimmungen sind ggf. zusätzliche Hygieneanweisungen der Mitarbeiter der Innung, der GHW oder der Referenten zu befolgen.

1. 3G-Regelung:  Geimpft, Genesen, Getestet

Jede Veranstaltung unterliegt der Zugangsbeschränkung der 3G-Regelung. Danach ist der Zugang ausschließlich Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind und ein entsprechendes Impf- bzw. Genesenen- oder Testzertifikat nachweisen können.

Ein Eigentest berechtigt nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Der Impf-, Genesenen oder Testnachweisnachweis wird im Rahmen einer Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung geprüft, um sicherzustellen, dass der Zutritt ausschließlich für Geimpfte, Genesene oder Getestete erfolgt.

2. Mindestabstand und Maskenpflicht

Es besteht sowohl die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen als auch zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

3. Desinfektion

Im gesamten Seminarbereich finden sich Desinfektionsmittelspender. In den Sanitärräumen stehen Seifen- und Papierhandtuchspender zur Verfügung. Alle Personen werden gebeten, bei Betreten des Seminargebäudes ihre Hände zu desinfizieren und auf gründliche Handhygiene zu achten. Die Unterhaltsreinigung und Desinfektion im Seminargebäude wird durch ein Fachunternehmen ausgeführt.

4. Husten- und Niesetikette

Halten Sie sich zu jeder Zeit an die Husten- und Niesetikette.

5. Belüftung

Es wird für eine geregelte und ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten gesorgt.

6. Handlungsanweisungen für Krankheits- und Verdachtsfälle

Personen mit Krankheitszeichen für COVID-19 ist der Aufenthalt im Seminargebäude untersagt. Hiervon erfasst sind:

Fieber, Husten, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen und Gliederschmerzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des RKI.

Der Zutritt zu den Schulungsräumen im Franz Reitmeir Haus ist zudem nicht gestattet, wenn Sie

(1) positiv auf das Coronavirus getestet sind bis zum Ende des Infektionsrisikos, mindestens jedoch 14 Tage seit Testdatum, oder

(2) nach Maßgabe der AV Isolation (in Form der Bekanntmachung des Bayerischen Staats-ministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15. September 2021) als Kontaktperson oder Verdachtsperson gelten.

In Zweifelsfällen hat ein Arzt darüber zu entscheiden, ob eine Teilnahme möglich ist.

Wir bitten Sie um strenge Beachtung.

Michael Zwisler
Geschäftsführer